Platzordnung

….für alle Übungsplätze und Fremdgelände, die von der BZG 5 genutzt werden.

Alle Hunde müssen einen lückenlosen Tollwut-Impfschutz haben. Da Überprüfungen behördlicherseits möglich sind, sollte der gültige Impfpass immer parat sein.
  
Es dürfen nur gesunde Hunde am Training teilnehmen. Hunde, die geringste Anzeichen einer Erkrankung zeigen, müssen den Platz sofort wieder verlassen. Der zuständige Ausbilder ist immer vorher zu informieren und entscheidet über die Teilnahme am Kurs. Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten ist zum nächsten Training eine Bescheinigung vom Tierarzt mitzubringen, dass der Hund frei davon ist. Wird eine Krankheit verschwiegen, und es entstehen Folgeschäden (z.B. Ansteckung der anderen Kurshunde), so haftet der Besitzer des kranken Hundes für alle entstanden Folgeschäden und wird aus dem Kurs ausgeschlossen.
  
Läufige Hündinnen können vor und nach ihrer Standhitze mittrainieren, wenn alle Teilnehmer des Kurses damit einverstanden sind. Dies bedarf aber immer einer vorherigen Absprache mit dem/der Ausbilder/in. Während der Standhitze können Hündinnen nicht mittrainieren.
  
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung bestehen, die auf dem Anmeldeformular vollständig anzugeben ist. Endet oder erlischt die Versicherung während der Teilnahme an unseren Kursen, haftet der Besitzer privat für entstandene Schäden. Wird eine nichtvorhandene Haftpflichtversicherung verschwiegen, folgt der sofortige Kursausschluss. Während des gesamten Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer/Besitzer als verantwortlicher Hafter für seinen Hund im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  
Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Platz angeleint zu führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen werden vom Ausbilder angekündigt. Es hat jeder Hundeführer/Besitzer auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.
  
Es gilt, den Anweisungen des Ausbilders – während des Kurses – immer Folge zu leisten. Nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Übungen außerhalb des Übungsplatzes.
  
Auf den Übungsplätzen darf nicht trainiert werden, wenn kein Trainer anwesend ist.
  
Die Übungsplätze sowie andere benutzte Gelände, die Wege dorthin und Parkplätze sind sauber zu halten. Die Hunde sollten sich vor dem Kursbeginn ausreichend lösen können und evtl. Hinterlassenschaften müssen – mittels Kotbeutel – entfernt und mitgenommen werden. Zigarettenkippen sind ebenfalls außerhalb der Übungsplätze zu entsorgen, da diese besonders für Welpen giftig sind.
  
Parkmöglichkeiten für die jeweiligen Übungsplätze sind auf unserer Homepage unter „Übungsplätze“ ausgewiesen und müssen unbedingt eingehalten werden.
  
Die Kursanmeldung (vollständig ausgefüllt), Haftpflichtversicherungsnachweis, Impfpass und Überweisungskopie ist zur 1. Kursstunde vorzulegen. Ansonsten wird der Kursplatz anderweitig vergeben.
  
Bei Verhinderung unbedingt rechtzeitig absagen. Bei 2maligem Fehlen ohne Absage, kann der Kursplatz ebenfalls anderweitig vergeben werden.
  
Bei Verspätung und Nichtantreffen der Kursgruppe, weil das Training außerhalb des Übungsplatzes stattfindet, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Nachholen der versäumten Kurseinheit. Ebenso können versäumte Kursstunden durch Urlaub, Krankheit oder Läufigkeit der Hündin nicht nachgeholt werden.
  
Die Einteilung der Kursteilnehmer in die jeweiligen Gruppen wird von den Ausbildern vorgenommen. Die Zusammenstellung der Kurse erfolgt unter Berücksichtigung des Alters und Trainingsstandes der Hunde. Letztendlich entscheidet der Ausbilder, wie viele Hunde er in seinem Kurs aufnimmt.
  
Mit Änderungen der Trainingszeiten aufgrund der Jahreszeit oder berufliche Verhinderung des Trainers muss immer gerechnet werden.
  
Grundsätzlich können Hunde – die keine Papiere besitzen oder nicht aus FCI anerkannter Zucht kommen – an unseren Kursen teilnehmen. Allerdings behalten wir uns das Recht vor, diese Hunde zurückzustellen, sollte die Nachfrage so groß sein, und es zu Engpässen in unseren Kursen kommen. Es werden stets die Hunde unserer Mitglieder und Hunde aus FCI-Zucht vorrangig behandelt.
  
Hunde ohne Papiere oder aus nicht anerkannter FCI-Zucht können an unseren Prüfungen nicht offiziell teilnehmen. Bei vorheriger Absprache mit dem Leistungsrichter und der Sonderleitung kann die Prüfung „außer Konkurrenz“ mit gelaufen werden, der Hund erhält aber keinen Prüfungsbericht.


Im Interesse aller Beteiligten kommen wir ohne einen Rahmen, der für alle gilt, nicht aus. Und wir bitten jeden Kursteilnehmer, sich die Platzordnung und Kursbedingungen vorher durchzulesen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis! 
Der Vorstand und die Ausbilder der BZG 5 (Stand 23. April 2011)